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Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Mieterin bzw. dem Mieter auf der einen Seite sowie der Vermieterin oder dem Vermieter auf der anderen Seite.

Gegenstand des Mietvertrages kann sowohl eine bewegliche Sache (z.B. Pkw) als auch eine unbewegliche Sache (Grundstück, Wohnraum) sein.

Entwurf von Gewerberaum- und Wohraummietverträgen sowie Pachtverträgen Durchsetzung von Miet- und Pachterhöhungen,

Vertragsgestaltung zur Begründung von Wohnungseigentum(vertragliche Einräumung von Sondereigentum, Teilung durch den Eigentümer) ,

Vertretung von Wohnungseigentümern und Verwaltern, insbesondere im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit,

Auflösung von Mietverhältnissen,

Räumungs- und Zahlungsklagen

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